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Mainzer Wirtschaftsgerichtshof verurteilt ehemaligen Immobilienmakler zu Schadensersatz wegen fehlendem Home Staging

Mainz, 1. April 2023 – Der Mainzer Wirtschaftsgerichtshof hat in einem Fall von zwei Nachbarn, die ihre Doppelhaushälften verkaufen wollten, entschieden, dass Immobilienverkäufer in Deutschland zukünftig verpflichtet sind, ihre Objekte vor dem Verkauf mit Home Staging zu präsentieren.

Im konkreten Fall hatte ein Verkäufer einen Immobilienmakler beauftragt, der ihm Home Staging als optimale Marketing-Maßnahme empfahl. Der Verkäufer investierte 12.500 Euro in das Home Staging, während sein Nachbar das Haus ohne Home Staging inserierte. Das Haus mit Home Staging wurde nach 6 Wochen für 640.000 Euro verkauft, während das andere Haus nach 6 Monaten noch immer nicht verkauft war.

Der Nachbar kündigte daraufhin seinen Maklervertrag und beauftragte denselben Makler wie sein Nachbar sowie Cornelia Augustin Home Staging. Auch er investierte 12.500 Euro in das Home Staging, woraufhin sein Haus binnen 8 Wochen für 645.000 Euro verkauft wurde.

Daraufhin verklagte der Verkäufer des zweiten Hauses seinen ehemaligen Immobilienmakler und verlangte eine Entschädigung, weil sein Haus über 6 Monate nicht verkauft worden war. Der Richter gab ihm Recht und verurteilte den ehemaligen Makler zu Schadensersatz in Höhe von 5.500 Euro. 

Darüber hinaus entschied der Mainzer Wirtschaftsgerichtshof, dass es zukünftig für alle Verkäufer von Immobilien in Deutschland Pflicht ist, das angebotene Haus oder die angebotene Wohnung mit Home Staging für den Verkauf vorzubereiten.

Der Richter begründete das Urteil damit, dass Home Staging eine bewährte Marketing-Maßnahme sei, um Immobilien schneller und zu einem höheren Preis zu verkaufen. Durch die optische Aufwertung der Immobilie könne ein emotionaler Bezug zum potenziellen Käufer hergestellt werden. Außerdem könne der Verkäufer damit das Potenzial seiner Immobilie voll ausschöpfen und einen höheren Verkaufspreis erzielen. 

Das Urteil des Mainzer Wirtschaftsgerichtshofes wird als richtungsweisend für die Immobilienbranche in Deutschland angesehen.

Pressekontakt:

Wirtschaftsgerichtshof Mainz
Telefon: 06131/123456